Turnhallenordnung (gültig für beide Turnhallen, 03.01.2024)
I. Vorbereitungen auf den Sportunterricht
1. Das Betreten der Umkleideräume und Turnhalle ist nur nach Aufforderung der Lehrkraft erlaubt.
2. Das Umziehen erfolgt ruhig und zügig. Die Sachen werden ordentlich abgelegt.
Unterhemden/Strumpfhosen werden aus hygienischen Gründen ausgezogen.
3. Das Tragen von Uhren, Schmuck, Armbändern, Ohrringen/Ohrstecker, Haarspangen u. ä. ist im Sportunterricht nicht gestattet.
Längere Haare sind mit einem Haargummi oder Haarband zusammenzufassen.
Brillenträger benötigen eine Schulsport-Brille, um sicher am Sportunterricht teilnehmen zu können.
4. Die Turnhalle wird nur in Sportschuhen betreten.
II. Sicherheit im Sportunterricht/Saisonale Gegebenheiten
1. Ab März bis November wird lange und kurze Sportkleidung benötigt, weil der Sportunterricht auch im Freien stattfinden kann.
Kurze Hose und T-Shirt sind immer mitzubringen und sollten regelmäßig gewaschen werden.
Die Oberteile dürfen aus Gründen der Verletzungsgefahr keine Kapuzen oder Schnüre haben. Es wird empfohlen alle Sportsachen mit dem Namen des Kindes zu versehen.
2. Das Herumrennen, Klettern und Üben an den Geräten ist nur nach Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
3. Alle Kinder halten sich an die gültigen und besprochenen Verhaltensregeln.
Jeder Schüler wurde hierzu genau belehrt und informiert.
4. Essen und Getränke werden nicht mit in die Turnhalle genommen.
5. Verletzungen werden sofort der Lehrkraft gemeldet.

