Hausordnung der GS Johannesschule (Stand: 26.09.2023)

Die Hausordnung gilt für alle Schüler, Lehrer und Angestellte der Schule sowie für Besucher. Sie wurde in dieser Fassung am 26.09.2023 in der Gesamtkonferenz beschlossen.

0. Leitgedanke
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele Schüler, Lehrer, pädagogische Mitarbeiter, Horterzieher, unser Hausmeister und unsere Sekretärin miteinander arbeiten, lernen und leben.
Was heißt miteinander?
--> Wir halten zusammen.
--> Wir wollen, dass alle gerne zur Schule kommen.
--> Wir sind freundlich zueinander und helfen uns.
--> Wir achten uns und gehen respektvoll miteinander um.
--> Wir halten unsere Schule sauber, achten unsere Einrichtung und das Eigentum anderer.


I. Unterrichtsbeginn
1. Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zwischen 7.15 Uhr und 7.25 Uhr in der Schule, um ein entspanntes Ankommen und Vorbereiten auf den Unterricht zu ermöglichen.
2. Die Eltern verabschieden ihre Kinder am Schultor. Für den Schulweg ist der sicherste Weg zu nutzen, dazu zählt z. B. der Fußgängerüberweg vor der Schule.


II. Schulhaus, Schulgelände und Unterricht
1. Alle Schüler und Lehrer verhalten sich ruhig, rücksichtsvoll und freundlich anderen Menschen gegenüber. Lehrkräfte sowie pädagogische und technische Mitarbeiter werden gegrüßt.
2. Der Treppenaufgang und -abgang ist jeweils auf der rechten Seite. Selbiges gilt für Gänge. Rennen, toben, schubsen und schreien sind im Schulhaus verboten.
3. Ordnung und Sauberkeit sind das Recht und die Pflicht von allen Personen in der Schule.
4. Jeder Schüler hängt Jacken, Ranzen und Taschen an die dafür vorgesehenen Plätze und vermeidet Unfallgefahren für sich selbst und andere.
5. Das Mitbringen von Glasgegenständen, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände in die Schule mitzubringen, mit denen Feuer erzeugt werden kann.
6. Rollschuhe, Stollenschuhe oder ähnliches sind nicht erlaubt.
7. Spielzeug für den Hort wird auch erst im Hort aus dem Ranzen geholt. Dazu zählen auch Sammelkarten.
8. Aufnahmefähige Geräte, wie zum Beispiel Smartwatches oder Handys, bleiben von 7.15 Uhr bis zum jeweiligen Unterrichtsende im Ranzen und sind ausgeschaltet oder lautlos. Bei Verstößen gegen diese Regel kann das Gerät durch die Pädagogen vorübergehend einbehalten werden.
9. Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot.
10. Hunde und andere Tiere sind auf dem Schulhof verboten.
11. Das Fahrradfahren ist auf dem Schulgelände verboten.
12. Der Unterrichtsablauf wird nicht gestört und den Anweisungen der Pädagogen Folge geleistet. Alle Schüler erscheinen mit vollständigen Arbeitsmaterialien und behandeln diese ordentlich.


III. Pausen
1. Es gibt eine gemeinsame Frühstückszeit in den Lerngruppen. Desweiteren gehen alle Schüler nach dem Unterricht und nach dem Mittagessen zügig auf den Schulhof.
2. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler während der großen Pausen in den Räumen und verhalten sich entsprechend der Regeln im Klassenraum. Bei Fragen und Problemen ist die aufsichtsführende Lehrkraft zu kontaktieren.
3. Schüler, die Spielgeräte mit auf den Hof genommen haben, achten auf diese und nehmen sie wieder mit in ihre Klassenräume.
4. Ausgeliehene Bälle der Schule werden am Ende der Pause wieder zurückgegeben. Private Bälle sind während der Schulzeit nicht erlaubt. Auf dem Fußballplatz darf ein ausgeliehener Fußball benutzt werden. Auf dem restlichen Schulgelände darf mit Softbällen der Schule gespielt werden.
5. Jede Jahrgangsstufe hat entsprechende Zeiten auf dem Fußballplatz. Diese sind auf dem Aufsichtsplan markiert und sind einzuhalten. Der Fußballplatz wird bei schlechtem Wetter nicht benutzt.
6. Beim Spielen auf dem Hof achten alle auf sich selbst und aufeinander. Niemand wird absichtlich gefährdet oder verletzt.
7. Verletzt sich jemand, ist sicherzustellen, dass demjenigen geholfen wird. Es ist unmittelbar ein Erwachsener (Aufsicht auf dem Hof) zu verständigen. Dieser wird den Vorfall im Unfallbuch der Schule anschließend protokollieren.
8. Bäume und Pflanzen werden geachtet und nicht beschädigt.
9. Schulische Anlagen und Sachgegenstände behandeln Schüler so, dass andere diese auch benutzen können.
10. Das Werfen von harten Gegenständen, insb. Steinen und Schneebällen ist verboten.
11. Während der gesamten Schulzeit wird das Gelände nicht verlassen. Das Schulgelände endet am Hortgebäude. Es muss Sichtkontakt zu einer Aufsicht bestehen.


IV. Essensraum
1. Alle verhalten sich ruhig und ordentlich während sie in der Schlange auf das Mittagessen warten.
2. Wer seinen Essenstransponder vergessen hat, muss warten bis die anderen Kinder ihr Essen bekommen haben.
3. Mit entsprechendem Besteck wird das Essen in Ruhe und ordentlich gegessen.
4. Nach dem Essen wird der Platz abgewischt und der Stuhl an den Tisch gestellt, so dass es dem nächsten Kind möglich ist, an diesem Platz ebenfalls sein Mittagessen einzunehmen.
5. Bücher und Spielzeug gehören nicht in den Essensraum.
6. Wer mit dem Essen fertig ist, geht zur Hofpause.

 

V. Toiletten
1. In der Toilettenanlage wird nicht geklettert oder gespielt.
2. Lebensmittel werden nicht mit auf die Toilette genommen.
3. Die Toilettenräume werden nach Benutzung sauber und ordentlich hinterlassen, und es wird gespült.
4. Die Utensilien wie Toilettenpapier und Seife sollten sparsam verwendet werden.
5. Nach der Toilettenbenutzung waschen sich alle die Hände.
6. Die Toilettenräume werden nicht verunreinigt.
7. In jeder Toilette ist nur ein Kind.


VI. Unterrichtsschluss
1. Nach Beendigung des Unterrichts bzw. dem Ende der schulischen Angebote verlassen alle das Schulgebäude, gehen in den Hort oder nach Hause.
2. Wer abgeholt wird, trifft sich mit den abholberechtigten Personen am Schultor. Dazu muss eine schriftliche Erklärung beim Klassenleiter vorliegen.
3. Schüler können nur dann selbstständig nach Hause gehen, wenn der Klassenleitung eine einmalige oder dauerhafte schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
4. Eltern betreten das Schulgelände erst nach 12:35 Uhr. Eine Ausnahme ist nur aufgrund eines Termins mit einer Lehrkraft, der Sekretärin oder Schulleitung möglich. Dies gilt auch für Kinder, die nach Absprache aufgrund von Arztterminen oder Krankheit abgeholt werden.


VII. Besucher der Schule
1. Auf dem Schulgelände wird von den Besuchern ein besonnenes und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Kindern und Pädagogen erwartet.
2. Den Grund ihres Aufenthalts auf dem Schulgelände geben Besucher auf Nachfrage der Mitarbeiter der Schule an.
3. Für Besucher ist das Befahren des Schulhofes mit jeglicher Art von Fahrzeug verboten.


VIII. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung von Schülern
1. Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung müssen beseitigt bzw. behoben werden.
2. Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten können als Wiedergutmachung gelten.
3. Bei Verstößen muss die betreffende Passage der Hausordnung abgeschrieben werden.
4. Regelverstöße werden geahndet: z. B. Spielverbot, Pausenverbot.
5. Bei wiederholtem Fehlverhalten erfolgen Konsequenzen durch die Klassenleitung, Schulsozialarbeit oder die Schulleitung.
6. Eine Information an die Eltern erfolgt nach Ermessen.
7. Bei wiederholtem Fehlverhalten werden Ordnungsmaßnahmen angewandt.




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